Leserbrief von Guido Lex an die OZ |
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Zu Ihrer Nachfrage vom 20.8.2011 bei der Bürgermeisterkandidatin Schwebs, Mitautorin des Thesenpapiers einer Gruppierung der Partei DIE LINKE, möchte ich auf etwas hinweisen: Sie hatten Frau Schwebs vorgehalten, daß sie als Mitautorin des Papiers die Mauer als alternativlos bezeichnet habe. Hierzu hat Frau Schwebs richtiggestellt, im Thesenpapier sei ja nur davon die Rede, daß die Mauer für die Führungen der Sowjetunion und der DDR alternativlos gewesen sei. Für meine Begriffe hat sich Frau Schwebs damit unwahrhaftig hinter diesen Führungen versteckt. Denn der Text des Papiers macht überdeutlich, daß die Mauer auch für Frau Schwebs alternativlos war: Schon die nächsten Sätze, die der Behauptung von der Alternativlosigkeit folgen, stehen nämlich in einem Begründungszusammenhang zu der Schlußfolgerung: „Der Frieden in Europa war sicherer geworden“. So heißt es an einem Stück: die Entscheidung für die Mauer sei für die Führungen alternativlos gewesen, der Mauerbau sei von den Westmächten akzeptiert worden, die Mauer habe eine Periode friedlicher Koexistenz eingeleitet, die durch die Anerkennung der DDR gekennzeichnet gewesen sei, der Frieden in Europa sei sicherer geworden. Die Mauer - ein Friedenswerk? Frieden und Sicherheit auf Kosten des eigenen Staatsvolkes, das mit der Mauer in Schach gehalten wurde? In dem vom damaligen Verteidigungsminister der DDR, Armeegeneral Hoffmann durch Unterschrift bestätigten Protokoll der Sitzung des Kollegiums des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 10.1.1972 heißt es: „Der Minister für Nationale Verteidigung wies Generalleutnant Fleißner und Generalleutnant Peter darauf hin, daß zur Erhöhung der Sicherheit an der Staatsgrenze West Anstrengungen unternommen werden müssen, damit kein Grenzverletzer von der DDR zur BRD durchkommen kann. Dazu wird auch die Splittermine 70 eingeführt“. In dem Arbeitsprotokoll vom Truppenbesuch des Chefs der Grenztruppen am 9.2.1982 im Grenzabschnitt des Grenzregiments 4, Heiligenstadt, Grenzkommando Süd, heißt es: „ Zu Beginn der Beratung legte der Stellvertreter des Ministers und Chef der Grenztruppen folgende wesentliche politische Aspekte dar: 1. Die bisherige Konstruktion des Grenzsignalzauns und der Sperranlagen 501/701 wurde so gestaltet, daß für jeden sichtbar diese Anlagen ausschließlich gegen Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gerichtet sind (freundseitige Abweisung beim Grenzsignalzaun und freundseitige Anbringung der Minen vom Typ SM 70 am Grenzzaun I).“ - Zitate aus dem Urteil des LG Rostock v. 30.10.2002, I Ks 7/01.
Die Mauer, die Tretminenfelder, die Selbstschußanlagen SM 70, mit denen ca. 80 Metallsplitter richtungsgebunden freundwärts verschossen wurden, der Schießbefehl, all dies stellt sich für Frau Schwebs und ihre bizarre Splittergruppe als ein Werk des Friedens dar! Da es zum Frieden keine Alternative gibt, muß die Mauer für Frau Schwebs - in Treue fest zu ihrer Führung - offenbar ebenfalls alternativlos gewesen sein. Daß Frau Schwebs auf Ihre Nachfrage noch angegeben hat, der Tod an der Mauer sei durch nichts zu rechtfertigen, erscheint wie ein nicht ernst gemeintes, wahltaktisches Lippenbekenntnis: Im Grunde ist damit alles gesagt, was zur Mauer zu sagen gewesen wäre. Im Thesenpapier steht darüber allerdings nichts, was verständlich ist: Wenn der Tod an der Mauer nicht zu rechtfertigen ist, versteht sich von selbst, daß das ganze gerechtfertigte „Friedenswerk“ ebenfalls keiner Rechtfertigung zugänglich ist. Frau Schwebs hat sich auf Ihre Nachfrage als Demokratin bezeichnet. Auch insoweit wird man ihre Wahrhaftigkeit in Frage stellen müssen: Demokraten zeichnen sich dadurch aus, daß der Urgrund ihres Tuns die Achtung der Menschenwürde ist. Die Mauer ist der Inbegriff der Mißachtung der Menschenwürde. Wem es ein Anliegen ist, die Mauer zu rechtfertigen, hat offenbar eine eigene Begrifflichkeit von Demokratie.
Den (leicht gekürzt) in der OZ veröffentlichten Leserbrif finden Sie hier
Siehe zur Frage der politischen Dimension der Bürgermeisterwahl auch den Artikel im Kaffeehaus Bad Doberan.
zuletzt geändert: am 30.08.2011
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